Diese Fragen und weitere wichtige Fragen kläre ich heute für Dich, wenn Du Deine Handarbeit verkaufen willst. (Disclaimer: Das ersetzt keine rechtliche Beratung! Achte selbst auf Aktualität der Rechtslage und lasse Dich ggf. von Fachkräften beraten)
Du liebst es zu basteln, zu nähen oder Schmuck herzustellen – und plötzlich fragen Freundinnen, andere Mütter aus dem Kindergarten oder die Arbeitskollegin: „Machst du das eigentlich auch auf Bestellung?“ Zack – die erste Überweisung ist da. Vielleicht fragst Du Dich: Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden oder wie viel darf ich denn ohne verkaufen?
Oder Du bist einfach gerne kreativ und denkst Dir - ich würde schon gerne verkaufen, aber lohnt sich das und was muss ich da alles beachten? Und kann ich das nicht erstmal ausprobieren, bevor ich mir den ganzen Stress mit den Ämtern gebe?
Bevor wir rein gehen hier ein kleiner Überblick und eine knackige kurze Antwort für diejenigen die ganz schnell ohne große Erklärung eine Antwort brauchen.
Nein. Sobald Du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, regelmäßig ähnliche oder gleichartige Waren verkaufst bist Du gewerblich Tätig. Mehr Infos im weiteren Text.
Das ist rechtlich gesehen eine Straftat (Steuerhinterziehung) und kann Ärger mit sich bringen.
Das ist erst mal gar nicht so viel. Du musst natürlich für die Gewerbe-Anmeldung wissen was Du herstellen/verkaufen willst und Dir überlegen wie Du steuerlich erfasst werden möchtest.

Du willst mehr für Deinen Start erfahren? Dann ist vielleicht das Video noch interessant für Dich
Hiermit bestätige ich, dass ich etwa alle 10 Tage Informationen in Form von Newslettern zu Produkten von „dein handmadecoach“ erhalten werde. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
Der Gesetzgeber hat das klar dargestellt und es gibt sogar viele vermeintliche Privatpersonen die eigentlich ein Gewerbe anmelden müssen. So ist das regelmäßige verkaufen auf dem Flohmarkt oftmals auch schon gewerbliches Handeln. Mehr dazu liest Du weiter im Blogartikel.
Zuerst klären, wir mal die Einsortierungen, also wie Du unterscheiden kannst, ob Du noch als Hobby verkaufst oder schon gewerblich handelst.
Keine Gewinnerzielungsabsicht, keine regelmäßige Verkaufstätigkeit, keine gleichartigen Waren.
Regelmäßige Verkäufe (mit Gewinnerzielungsabsicht), ähnliche oder gleichartige Waren.
--> Nähst Du aus Stoffresten ein kleines Babyset, ein Kissen und eine Babyhose. Du verkaufst dies nur mit Materialpreis und innerhalb von 3 Monaten..
--> Nähst Du regelmäßig aus Stoffresten mehrere Babysets, mehrere Kissen und mehrere Babyhosen. Diese verkaufst Du regelmäßig und annähernd dauerhaft, also Du hast fast immer Produkte Online. Vielleicht verkaufst Du auch zum Materialpreis und schlägst ggf. noch was drauf fürs nähen.
Das zweite Beispiel ist keine Und-Variante. Also wenn nur eines davon zutrifft handelst Du schon gewerblich. Zudem stellst Du etwas extra her um es zu verkaufen. Und ich will Dir keine Angst machen, dennoch gibt es hier schon klare Gerichts-Urteile wie diese hier: So entschied zum Beispiel ein Gericht, dass eine Mutter als Unternehmerin gilt, weil sie innerhalb eines Monats rund 80 Kleidungsstücke ihrer Kinder auf einer Plattform verkauft hat. Es gibt auch ein weiteres Urteil, bei dem von 25 Verkäufen innerhalb von zwei Monaten eine gewerbliche Tätigkeit angesehen wurde. Also auch ein Flohmarkt Verkäufer, welcher öfters am Wochenende Artikel verkauft ist oftmals schon gewerblich tätig.
Wie Du siehst, ist es für diesen Schritt noch egal, ob Du damit viel verdienst oder nicht. Es geht hierbei in erster Linie auch nicht um die Gewinnerzielungsabsicht dahinter, sondern eher um die Häufigkeit/Regelmäßigkeit, die Gleichartigkeit oder starke Ähnlichkeit der Produkte und das explizite Herstellen eines Produkts. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird dadurch oftmals vorausgesetzt.
Fazit: Da die Grenzen der Gesetzgebung ziemlich knapp gesehen werden, hast Du kaum Möglichkeit einfach mal zu testen wie das so läuft und wie viel Du ohne Gewerbe verkaufen kannst. Ohne Gewerbe zu verkaufen geht also nicht.
Jetzt sagst Du vielleicht: "aber es gibt zig Portale, in denen offensichtlich gewerbliche Artikel von Privatpersonen verkauft werden.." . Und ja, ich kenne dieses Thema auch. Vor allem im Bereich der genähten Kinderkleidung ist das äußerst auffällig. Nicht nur in den Nutzungsbedingungen der Portale ist das so meist nicht erlaubt (wobei das sicherlich noch das kleinere Übel ist), denn rechtlich gesprochen, ist das Steuerhinterziehung und somit eine Straftat die richtig Ärger mit sich bringen kann. Bei Shopsystemen wie Etsy & Co. kannst Du ohne Gewerbe ohnehin keinen Verkäufer-Account eröffnen.
Natürlich gibt es den Spruch "wo kein Kläger, da kein Richter" dennoch - man wird nicht von einem Richter angekreidet, sondern eher von gewerblichen Verkäuferinnen, die das unfair finden, dass ohne Gewerbeschein verkauft wird. Meist geht es darum, dass Privat-Verkäufer ihre Produkte viel günstiger anbieten können, da sie nicht die Vorgaben der gewerblichen Verkäufer einhalten müssen. Hier ist man also schnell im Visier derer, die genau hinschauen.
Fazit: Das ist Steuerhinterziehung und kann unangenehm werden.
Zunächst einmal musst Du Dir im Vorfeld überlegen, ob Du ein Umsatzsteuerfreies Kleinunternehmen haben möchtest (also das was oft als Kleingewerbe betitelt wird, was es so gar nicht gibt) oder ein Umsatzsteuerpflichtiges Kleinunternehmen, bei dem Du 19% Mehrwertsteuer an Deine Kunden berechnest.
(Spoiler: Ein Umsatzsteuerfreies Kleinunternehmen ist nicht im klassischen Sinne Steuerfrei!)
In der Grafik siehst Du, dass Dein Kleinunternehmen mit in die Einkommenssteuer fließt und Du daher nicht steuerfrei bist. Lediglich die Umsatzsteuer/Gewerbesteuer wird nicht berechnet.

Bevor Du Dich entscheidest, lege ich Dir noch meinen Blogartikel: Kleingewerbe Steuerfrei? Diese Mythen solltest Du als Handmade Kleinunternehmer kennen! ans Herz, der Dir nochmal aus steuerrechtlicher Sicht erklärt, ob das Sinn macht für Dich.
Auch mein Video kann Dir nach dieser Entscheidung nochmal Hilfestellung geben in Sachen BG, IHK oder HWK und auch beim Thema Lizenzen.
Wenn Du noch da bist und Dein Handmade Business testen willst: Lass Dich jetzt von Punkt Nummer 3 nicht erschlagen. Viele Themen wie Gewerbeanmeldung, BG, IHK/HWK usw. machst Du einmalig. Und es ist bei weitem nicht so viel und so schlimm wie anfangs befürchtet.
Du musst kein Profi sein, um zu starten – aber ein bisschen rechtliches Grundwissen sorgt für Sicherheit und Professionalität. Du willst ja, dass Dein Business wächst – also gib ihm auch die richtige Grundlage.
Und noch etwas: Ich habe die Erfahrung gemacht und viele meiner Kunden haben dies auch bestätigt. Du kannst jederzeit bei den Behörden und Ämtern nachfragen, diese geben ausführlich und meist freundlich Auskunft.
Stehst Du noch am Anfang, überlegst Du vielleicht auch: Welche Handarbeit lässt sich gut verkaufen?
Fazit:
Spätestens dann, wenn Du mit einem ruhigen Gewissen produzieren und verkaufen willst, um den Markt für Deine Produkte zu testen. So kannst Du rechtlich abgesicherter starten.
Ich bin Manuela – ehemalige Handmade-Shop-Besitzerin
Mit einem Faible für ehrliches Marketing, cleveres Verkaufen und einer Prise Humor.
Ich glaube fest daran, dass Marketing nicht kompliziert sein muss – besonders nicht mit der richtigen Person an der Seite, ein bisschen Mut und den richtigen Strategien.
Fun Fact: Ich habe ALLE Fehler gemacht, damit Du es nicht mehr musst. 😉
Bereit, Deine Produkte vom Schrank ins Spotlight zu bringen? Dann bleibe hier und schau Dich gleich um.
